Geldauflagen
Als Strafrichter oder Staatsanwalt können Sie uns mit der Zuweisung von Geldauflagen oder Bußgeldern unterstützen. Unsere Stiftung Diakonie Libera erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen und ist beim Oberlandesgericht Dresden gelistet.
Wir garantieren eine zügige, korrekte und diskrete Abwicklung. Wir informieren die Gerichte unverzüglich über Zahlungseingang beziehungsweise Nichteingang. Selbstverständlich stellen wir dem Leistungspflichtigen für die Zahlung keine Zuwendungsbestätigung aus. Auf Anfrage bestätigen wir ihm gern den Eingang der Zahlung.
Wenn Sie dies wünschen, senden wir Ihnen gern vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zu unserer Stiftung zu.